יט א"ל רב פפא לרבא לאו היינו דשלח רבין באגרתיה מי שמת והניח אלמנה ובת אלמנתו נזונת מנכסיו נשאת הבת אלמנתו נזונת מנכסיו מתה הבת אמר רב יהודה בן אחותו של ר' יוסי (בן) חנינא ע"י היה מעשה ואמרו אלמנתו נזונת מנכסיו
19 R. Papa sprach zu Raba: Ist dies etwa nicht der Fall, den Rabin in seinem Briefe mitteilen ließ? Wenn jemand gestorben ist und eine Witwe und eine Tochter hinterlassen hat, so ist seine Witwe von seinem Vermögen zu unterhalten; verheiratet sich die Tochter, so ist seine Witwe weiter von seinem Vermögen zu unterhalten. Stirbt die Tochter? R. Jehuda, Schwesterssohn des R. Jose b. Ḥanina, erwiderte: Ich hatte einen solchen Fall, and man entschied, die Witwe sei von seinem Vermögen zu unterhalten.